1. Die Beschuldigte sei von den Vorwürfen des Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse, des pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall, des Nichtgenügens der Meldepflicht nach dem Verursachen von Drittschaden sowie der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, alles angeblich begangen am 16. Juni 2018 in Bern, freizusprechen. 2. Die mit dem angefochtenen Urteil ausgesprochenen Strafen seien entsprechend den verbleibenden Schuldsprüchen zu reduzieren.