3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘900.00 und Auslagen von CHF 180.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘080.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘480.00. II. Weiter wird verfügt: [Eröffnungsformel]