Der Umstand, dass sie – wie ebenfalls vom Beschuldigten behauptet – eine Zigarette rauchte, kann nicht als Indiz dafür gewertet werden, dass sie noch zuwarten wollte, rauchen bekanntlich viele Menschen im Gehen und/oder Stehen. Auch aus dem Umstand, dass der Beschuldigte – wie wiederum von ihm geltend gemacht – mit der Fussgängerin Augenkontakt aufnahm, führt zu keiner Entlastung des Beschuldigten.