8. Beweismittel Der Kammer liegen als Beweismittel die Angaben des Beschuldigten in seiner Einsprachebegründung (undatiert, eingegangen am 17. Januar 2019) samt Ausdruck der Situation C.________(Strasse)/Ausgang D.________ (Google maps; Street view – Nov. 2013) vor (pag. 17 f.). Der Beschuldigte wurde zudem am 21. März 2019 anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung einvernommen (pag. 28). Weiter machte er Angaben in der Berufungsanmeldung vom 26. Ju-