6. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 19. März 2018, ca. um 11.15 Uhr, auf der C.________(Strasse) in Thun mit seinem Fahrrad unterwegs war. Aus dem sich dort rechtsseitig befindlichen D.________ traten zwei Fussgängerinnen auf