1. Erstinstanzliches Urteil Am 18. Juli 2019 sprach das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) schuldig des Nichtgewährens des Vortritts bei Fussgängerstreifen mit Fahrrad, begangen am 19. März 2018 in Thun, und verurteilte ihn hierfür zu einer Übertretungsbusse von CHF 40.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 1 Tag) sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘120.00 (pag. 50 f.).