2. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren unter Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem (SIS). 3. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 12‘733.30 und Auslagen von CHF 9‘171.70, insgesamt bestimmt auf CHF 21‘905.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'250.00 (85% von total CHF 5'000.00).