27. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von A.________ nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 28. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) betreffend A.________ im Schengener Informationssystem angeordnet. 47 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.