Die restlichen 15% werden vom Kanton Bern getragen. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten werden auf CHF 5'000.00 festgelegt (Art. 2 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Bst. b VKD) und zu CHF 4'250.00 der Beschuldigten auferlegt. Die restlichen CHF 750.00 werden durch den Kanton Bern getragen.