Klar ist, dass diese nicht willkürlich zu bemessen ist und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten gilt. Die Vorinstanz hat aufgrund eines Urteils derselben Kammer festgehalten, dass die Dauer im Verhältnis zur Strafhöhe bzw. zum Verschulden des Beschuldigten festgelegt werden sollte. In casu ist die Strafhöhe betreffend der Beschuldigten zwar tiefer als betreffend C.________, das Verschulden wiegt aber auch bei ihr schwer. Gestützt auf das Schlechterstellungsverbot wird deshalb eine Landesverweisung von acht Jahren ausgesprochen. Diese ist im SIS auszuschreiben.