22. Täterkomponente Die Beschuldigte wuchs als O.________ Staatsbürgerin in I.________ auf, wo sie auch die Schule während neun Jahren besuchte. Im Jahr 2002 lernte sie C.________ kennen und bekam einen Sohn (geb. .________) und zwei Töchter (geb. .________ und .________) von ihm. Da C.________ im Militär weilte und pro Jahr nur jeweils ein Monat nach Hause kam, war sie wohl alleine für die Erziehung der Kinder zuständig. Seit der Geburt des Sohnes lebte sie bei ihrer Schwiegermutter. In die Schweiz kam sie nur mit dem jüngsten Kind, ihre zwei älteren Kinder leben weiterhin in I.________ bei der Schwiegermutter.