42 Da diese Nötigungshandlungen jedoch in sehr engem Zusammenhang mit den schweren Körperverletzungen stehen, erachtet die Kammer eine Einsatzstrafe von 120 Strafeinheiten als angemessen. Davon sind 2 Monate Freiheitsstrafe zu asperieren, was eine Strafe von 36 Monaten ergibt.