Wie die Vorinstanz festhielt war daher die Vermeidbarkeit, resp. die Möglichkeit sich rechtskonform zu verhalten zahlreich gegeben. Unter Berücksichtigung ihres doch geringeren Tatverschuldens und der rein passiven Rolle, erscheint eine Reduktion angebracht, dies – wie die Vorinstanz angenommen hat – im Umfang von sechs Monaten.