20. Einsatzstrafe für die schwere Körperverletzung 20.1 Objektive Tatkomponenten Wie die Vorinstanz zurecht ausgeführt hat (pag. 2001 f. mit Verweis auf pag. 1997 f.), müssen die immer wiederkehrenden Schläge auf alte Wunden, u.a. mit Gürtel und Elektrokabel, massivste Schmerzen ausgelöst haben. Dazu kommt das dauernde Erbrechen, das bereits Veränderungen in der Speiseröhre zum Magen hin ausgelöst hatte. Die psychische Belastung durch die Schläge und das Erbrechen müssen für das erst sieben, resp. achtjährige Mädchen massiv gewesen sein.