Gleiches gilt auch für A.________: Wie für C.________ war auch für sie ohne weiteres erkennbar, welche Folgen diese regelmässig wiederkehrenden Misshandlungen nicht nur auf den Körper, sondern auch auf die Seele von E.________ haben mussten. Zuzugestehen ist ihr, dass auch sie diese Auswirkungen nicht direkt anstrebte. Dadurch, dass sie nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfte, um E.________ aus dieser von Gewalt und Schmerz geprägten Situation zu befreien, nahm sie jedoch in Kauf, dass E.________ nachhaltig geschädigt wurde. Handlungsalternativen, welche auch A.________ mit ihren beschränkten Kenntnissen von Land und Sprache zur Verfügung gestanden hätten, wurden