hatte keine Chance, den Übergriffen auszuweichen oder sie durch eine Verhaltensänderung zu vermeiden. Vielmehr war sie der Situation machtlos ausgeliefert, weil sie sich erst seit kurzer Zeit in der Schweiz befand und damit nebst ihren Eltern über keine Angehörigen (z.B. Grosseltern, Onkel, Tanten, etc.) oder sonstige Vertrauenspersonen (Paten, Freunde, Lehrkräfte, Eltern von Schulkameraden, etc.) verfügte und zudem auch die hiesige Sprache nicht beherrschte.