Besonders zu berücksichtigen ist zudem, dass es sich bei E.________ um ein achtjähriges Mädchen handelte, das körperlich unterlegen war und den Gewaltexzessen des erwachsenen, kräftigen Vaters nichts entgegen zu setzen hatte. Es lag ein grosses Machtgefälle und ein massiver Vertrauensbruch innerhalb des Schutzraums Familie vor. Dazu kommt, dass die Schläge oftmals aufgrund des Erbrechens von E.________ erfolgten, also wegen einer reflexartigen Reaktion, welche E.________ nicht steuern konnte. E.________ hatte keine Chance, den Übergriffen auszuweichen oder sie durch eine Verhaltensänderung zu vermeiden.