__ in eine für sie unerträglichen Situation brachten und festhielten. E.________ war es unmöglich, aus dieser Gewaltspirale auszubrechen, zumal sie aufgrund ihrer bestehenden aber durch das häufige Erbrechen sich zuspitzenden gesundheitlichen Probleme, ohne ärztliche Hilfe nicht hätte entrinnen können. Die Beschuldigte wusste von Anfang an um die Gesamtheit der Misshandlungen und deren Folgen und hat trotzdem nichts unternommen. Dass sie an einzelnen Übergriffen nicht anwesend war, spielt in der Gesamtheit dieser Menge an Übergriffen keine Rolle. III. Rechtliche Würdigung