Ihre Ausflüchte, sie habe kein Deutsch gekonnt und nicht gewusst, wo eine Polizeistation sei oder wie die Gesetze in der Schweiz seien, überzeugen nicht und stellen Schutzbehauptungen dar. Sie hatte in diesen drei Monaten über 200 telefonische Verbindungen, Zugang zu Nachbarn ihrer Muttersprache und auch im Sprachkurs Zugang zu Menschen, die sie verstehen konnten. Sie verbrachte mehrere Tage im Spital AF.________, wo sie ebenfalls um Hilfe hätte bitten oder wenigstens das Problem mit dem Erbrechen hätte ansprechen können. Dank der heutigen Kommunikationsmittel hätte sie durchaus auch ohne Sprachkenntnisse Hilfe oder Unterstützung von Hilfspersonen anfordern können.