drücklich wiedergeben können, wenn es sich dabei um einzelne mitbekommene Vorfälle gehandelt hätte. Folglich ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte den grössten Teil der Übergriffe mit Ausnahme einiger weniger mitbekommen hat. Bis zuletzt fragwürdig bleibt das Verhalten der Beschuldigten, als sie die Qualen ihrer Tochter sah. Ihre hierzu gemachten Aussagen wirken nicht sehr glaubhaft. Erst auf mehrmaliges Nachfragen und auf entsprechende Vorhalte hin erzählte sie von einem Schlag in den Bauch durch C.________ nachdem sie versucht habe, einzuschreiten. In späteren Einvernahmen, nur auf ihre Beziehung zu C.__