Dass der Freund der Familie und insbesondere die Lehrerin von E.________ nichts gesehen haben will, obschon am rechten Oberarm und am rechten Handrücken düster rot-violette Hautveränderungen und Schwellungen sichtbar gewesen sein mussten, ist fragwürdig, stellt aber die erlittenen Verletzungen nicht in Frage. Dass die Beschuldigte wegen ihrem Deutschunterricht seit Januar 2018 viermal wöchentlich von 8.40 bis 11.00 Uhr (pag.