533 Z. 609 ff.). Auch wusste sie um die psychischen Folgen, erklärte sie selbst doch eindrücklich, wie E.________ jeweils voller Angst auf den Vater wartete (pag. 530 Z. 445 ff.). Die Misshandlungen wurden denn auch von Nachbarn festgestellt und decken sich mit den Aussagen der Mutter. Dass der Freund der Familie und insbesondere die Lehrerin von E.________ nichts gesehen haben will, obschon am rechten Oberarm und am rechten Handrücken düster rot-violette Hautveränderungen und Schwellungen sichtbar gewesen sein mussten, ist fragwürdig, stellt aber die erlittenen Verletzungen nicht in Frage.