bewusst geworden sein, wie schwer E.________ vom Vater verletzt wurde. Auch wenn die Verletzung mit dem Kuchenteigroller nur auf Hören sagen beruht und vom Vater vehement bestritten worden ist, muss während ihrem Spitalaufenthalt etwas vorgefallen sein, dass C.________ dazu veranlasste, den City-Notfall aufzusuchen. Spätestens danach oder wohl noch besser vor ihrem Spitalaufenthalt, hätte die Beschuldigte alles unternehmen sollen, um ihre Tochter zu schützen. Aufgrund ihrer detailreichen und präzisen Aussagen dazu, wo E.________ und C.________ sich zum Zeitpunkt der Übergriffe befanden und wie und welche Gegenstände er dabei benutzte (insb. pag. 451 Z. 195 ff., 528 Z. 340 ff.