14. Beweiswürdigung in Bezug auf die Häufigkeit der Übergriffe Grundsätzlich kann auch in Bezug auf die Häufigkeit der Übergriffe auf die vorinstanzlichen Erwägungen (S. 27 des vorinstanzlichen Urteils, pag. 1988 ff.) und die Aussagen der Beschuldigten abgestellt werden. Ihre Aussagen hierzu sind durch das ganze Verfahren einigermassen konsistent geblieben. Eine Einschränkung bleibt indessen auch bei der Würdigung ihrer Aussagen und zwar bezüglich ihrer eigenen Rolle. Darauf wird weiter unten noch speziell eingegangen.