Dass die Schläge und Sportübungen gleichzeitig mit dem Erbrechen kamen, ist unbestritten und ergibt sich aus den Aussagen der Beschuldigten. Die Beschuldigte selbst hat glaubhaft ausgesagt, dass die Schläge nach einer Woche Aufenthalt angefangen hätten, weil E.________ erbrochen habe. Sie hätte dies nie in Zusammenhang gebracht, wenn es sich nicht so abgespielt hätte. Sowohl der Rapport des Kriminaltechnischen Dienstes als auch das Gutachten sprechen ebenfalls für massive, stumpfe Gewalt über einen längeren Zeitraum.