_ gesprochen. Offenbar sei am Anfang das Erbrechen ein Thema gewesen. Sodann sei es besser geworden, als E.________ in die Schule gekommen sei. Dass er dies so wahrnahm und die Eltern vermeintlich für die Zeit ab Schulbeginn entlastet, spricht für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen. Es gab keinen Anlass für ihn diesbezüglich andere Aussagen zu machen, wenn dem nicht so gewesen wäre. Dass die Schläge und Sportübungen gleichzeitig mit dem Erbrechen kamen, ist unbestritten und ergibt sich aus den Aussagen der Beschuldigten.