Er habe dann Spätdienst gehabt und habe gehen müssen. Mit dem Kuchenteigroller habe er ganz sicher nicht geschlagen, der sei ja schwer und lang und bei einem Schlag damit wäre nicht nur die Nase kaputtgegangen, sondern alles (pag. 1875 Z. 16ff.). 12.3 P.________ P.________ war der Freund von C.________ und holte gemeinsam mit ihm die Beschuldigte und E.________ am Flughafen in Zürich ab. Er wurde am 8. Mai 2018 befragt und erklärte, am Anfang sei es für E.________ schwierig gewesen, da sie nicht viel gegessen und viel erbrochen habe. Die Eltern hätten ihm dies erzählt.