Z. 7 ff.). Er sei nicht zufrieden gewesen, als E.________ sich den Finger in den Hals gesteckt habe, um zu erbrechen. Auf die Frage, ob die Beschuldigte irgendwie reagiert habe, als er E.________ geschlagen habe, antwortete er, sie sei gar nicht dabei gewesen, da er E.________ in das kleine Zimmer mitgenommen habe. Die Beschuldigte habe es gewusst, aber nichts gesagt, da es schon vorbei gewesen sei. Zum City Notfall sei er gegangen, um E.________ vom Spitalaufenthalt der Mutter abzulenken und um wegen dem Erbrechen nachzufragen (pag. 1875 Z. 21ff.). Er habe dann Spätdienst gehabt und habe gehen müssen.