Er hätte eher nach ihrer Einreise einen Grund gehabt. Denn sie habe ihm acht Jahre lang ihre Erkrankung verschwiegen, aus Angst, dass er sonst den Familiennachzug nicht gemacht hätte (pag. 428 Z. 437 ff.). Sie habe auch nie mit ihm über das Schlagen geredet oder irgendetwas gesagt. Sie habe dies wohl auch als disziplinarische Massnahme verstanden und deshalb nichts gesagt (pag. 429 Z. 505 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte C.________, seine Partnerin und sein Kind seien bereits als sie in die Schweiz gekommen seien, nicht gesund gewesen (pag. 1873 Z. 30, pag. 1876 Z. 7 ff.).