396 Z. 306 f.). Andere Ärzte habe er nicht aufgesucht (pag. 397 Z. 309 f.). Auch in der folgenden Einvernahme vom 15. März 2018 wusste C.________ weder etwas von einer Nasenverletzung, noch dass er eine solche bei E.________ verursacht hätte (pag. 421 Z. 89 ff.). Er erklärte, seine Frau habe ihm nie gesagt, dass E.________ sich vor seinem Heimkommen fürchte, er sei immer gut empfangen worden (pag. 425 Z. 258 ff.). Zudem bestritt er, die Beschuldigte je geschlagen zu haben (pag. 428 Z. 432, 446). Er hätte eher nach ihrer Einreise einen Grund gehabt.