24 je gebeten habe E.________ nicht zu schlagen, verneinte er (pag. 396 Z. 273 ff.). Er erklärte, wenn sie mit ihm darüber gesprochen hätte, wären solche Probleme nicht vorgekommen. Sie habe nicht versucht ihn betreffend die Schläge aufmerksam zu machen (pag. 396 Z. 273 ff.). Auf die Frage, ob er mit E.________ irgendeinen Arzt aufgesucht habe, erklärte er, er sei einmal mit ihr auf den Notfall, habe dann aber arbeiten gehen müssen (pag. 396 Z. 292 ff.). Dies sei wegen dem Erbrechen gewesen (pag. 396 Z. 306 f.).