Auch in der folgenden Hafteröffnung bestätigte er das Klemmen und erklärte, dies habe auch die Mutter von E.________ gemacht, damit sie gut erzogen werde (pag. 354 Z. 68). Er bestätigte dann auch, E.________ mit dem Gürtel geschlagen zu haben. Auch die Mutter habe das gemacht (pag. 355 Z. 90 ff.). Auch in der Einvernahme vom 6. März 2018 erklärte er auf Vorhalt der Hämatome, das sei eigentlich von ihnen (pag. 381 Z. 423). Sie seien so erzogen worden, dass Kinder gehorsam sein müssten und zu folgen hätten. Auf Frage, wer denn nun dies ausgeführt habe, erklärte er, er rede nur von sich selbst, er habe das gemacht (pag.