Auf den Vorhalt, ob sie für E.________ für die Zeit vom 6. bis 10. Januar 2018, als sie ins Spital musste, etwas wie Betreuung, Kochen und dergleichen organisiert habe, gab sie an, keine Ahnung gehabt zu haben, was man mache, wenn man in ein Spital gehe. Sie habe niemanden gebeten, auf E.________ aufzupassen, habe sich im Spital aber Sorgen gemacht. Mit E.________ habe sie währenddessen keinen Kontakt gehabt und habe auch nicht angerufen, da sie keine Telefonnummer gehabt habe. Sie habe keine Person gehabt, mit welcher sie hätte über die Tochter sprechen können.