2161 Z. 22). Den Termin für die Untersuchung am 29. November 2017 habe sie nicht gewusst, da ihr Mann immer gesagt habe, wann dies sei. Er habe gesagt, der Termin sei am darauffolgenden Dienstag. Als sie an diesem Dienstag dorthin gegangen sei, hätten sie gesagt, dass der Termin schon vorbei sei und hätten nichts gemacht (pag. 2161 Z. 26 ff.). Auf Vorhalt, wieso sie am 7. Dezember 2017 anlässlich der detaillierten Aussagen über ihren eigenen Gesundheitszustand beim SEM nichts über E.________ gesagt habe, gab sie an, Angst gehabt zu haben, weil ihr Mann immer gesagt habe, sie müssten nicht alles sagen, was in ihrem Haus passiere.