___ Geburtstag, dem .________, oberhalb der Augenbrauen und in den Bauch, weil sie zu langsam gegessen habe (pag. 563 Z. 827ff.). Der Kopf sei danach geschwollen gewesen und sie habe eine Verfärbung unter dem Auge davongetragen (pag. 563 Z. 848 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung machte die Beschuldigte nur spärliche Aussagen, antwortete meist nur mit ja oder nein. Auf die Frage, wie sie denn reagiert habe, wenn E.________ zum Essen und Trinken gezwungen worden sei, antwortete sie, sie wolle darüber nicht sprechen (pag. 1858 Z. 34 ff.). Als er E.________ getreten und geschlagen habe, habe sie gesagt „nicht machen“ und zwar einmal (pag. 1859 Z. 34ff.).