556 Z. 491 f.). Auf Vorhalt des Berichts des Empfangs- und Verfahrenszentrum EVZ Bern und nochmaliger Frage nach dem Beginn, nahm sie ihre Aussage zurück und erklärte, seit sie in der Schweiz seien, habe E.________ erbrechen müssen. An das erste Mal könne sie sich nicht mehr erinnern (pag. 557 Z. 526). Es habe selten Tage gegeben, an denen sie nicht zum Essen gezwungen worden sei und gegessen habe, was sie mochte (pag. 565 Z. 918). Schliesslich erklärte sie auf die Frage, ob sie Gewalt von C.________ erlebt habe, sie sei zwei Mal geschlagen worden, einmal wie erwähnt in den Bauch und einmal an E.________ Geburtstag, dem .