Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 13. April 2018 wurde sie gefragt, ob am Tag des Vorfalls jemand geläutet habe. Hierzu wollte sie keine Aussage machen (pag. 554 Z. 392 ff.). An diesem 15. Februar 2018 habe E.________ dreimal erbrechen müssen, während dem Mittagessen, dann um 14.00 Uhr und dann während dem Trinken beim Sport machen (pag. 556 Z. 467ff.). Wenn sie zu viel habe trinken müssen, habe sie erbrochen. E.________ habe einen Monat nach der Einreise in der Schweiz zum ersten Mal erbrochen (pag. 556 Z. 491 f.).