_ habe auf die Schläge nicht reagiert, nichts gesagt. Auf die Frage, wann die Schläge begonnen hätten, sagte sie aus, eine Woche nach ihrer Ankunft in der Schweiz, da sie erbrochen habe (pag. 528 Z. 326f.). Er habe sie damals mit dem schwarzen Gurt geschlagen. Sie habe die Schläge nicht gesehen, da er mit ihr in sein Schlafzimmer gegangen sei und gehört habe sie auch nichts, da E.________ nichts gesagt habe (pag. 528 Z. 340 ff.). Er habe sie ständig geschlagen, wenn sie erbrochen habe. Sie habe indessen nur erbrochen, wenn er zu Hause gewesen sei, d.h. am Abend, wenn er nach der Schule heimkam und am Samstag und Sonntag (pag. 529). E.________ habe