524 Z. 147). Die Verletzung sei bis eine Woche nach ihrem Spitalaustritt sichtbar gewesen und zwar sei es von der Stirne bis unterhalb der Nase geschwollen gewesen. E.________ habe gesagt, Papa habe sie geschlagen. Sie habe aber nicht weiter nachgefragt und E.________ habe auch nicht gesagt, wie er sie geschlagen habe. Z.________, ihre Nachbarin, habe die Verletzung gesehen. C.________ habe immer nur wegen dem Erbrechen geschlagen. Sie selbst habe E.________ nicht geschlagen, auch wenn C.________ dies sage (pag. 526 Z. 219). Sie bestätigte, aus Angst nichts unternommen zu haben (pag. 526 Z. 257). E.________ habe auf die Schläge nicht reagiert, nichts gesagt.