gebadet habe. Sie habe schon so viele blaue und dunkle Flecken gehabt, wie auf dem vorgehaltenen Foto (pag. 474 Z. 409ff.). Sie selbst sei wegen Bauchschmerzen ins Spital gegangen. C.________ habe sie ins Spital gebracht, weil ihr schlecht gewesen sei. Die Bauchschmerzen hätten nichts mit ihm zu tun gehabt (pag. 476 Z. 485ff.). In der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft am 27. Februar 2018 erklärte die Beschuldigte sie habe C.________ im Jahr 2002 kennengelernt. Sie seien von Anfang an verliebt gewesen, hätten sich aber nur während seinem Urlaub, einmal im Jahr jeweils für einen Monat gesehen (pag. 506).