Er habe ihr auch immer wieder die Tasse nachgefüllt, welche sie austrinken musste. Zu Hause (in I.________) sei ihre Gesundheit noch gut gewesen. Sie habe zusammen mit der Tochter geschlafen, C.________ im anderen Zimmer. Auf Vorhalt ihrer Aussage, wonach E.________ den Nasenbeinbruch von einem Sturz hatte, erklärte sie, sie habe nicht gewusst, was sie gesagt habe. Dies sei falsch. E.________ sei geschlagen worden, als sie selbst im Spital gewesen sei. Es sei die Sache mit dem Kuchenteigroller. Auf Frage, ob denn jemand etwas bemerkt habe, erklärte die Beschuldigte, die Nachbarn hätten ihr Kind gefragt, ob er sie geschlagen habe, aber sie habe immer gesagt, sie sei hingefallen.