Während ihrem Spitalaufenthalt seien ihre Wangen ganz geschwollen gewesen, das könne auch die Schule bestätigen. Er habe ihr gesagt, sie sei in der Dusche umgefallen. Sie habe ihr aber erzählt, er habe sie mit dem Kuchenteigroller ins Gesicht geschlagen. Er habe auch ihren Kopf an den Boden gehalten und mit seinem Fuss dagegen getreten (pag. 452 Z. 210). Sie habe niemandem etwas erzählt, da er nicht gewollt habe, dass sie mit jemandem Kontakt pflege (pag. 452 Z. 212 f.). E.________ sei nur in ihrer Anwesenheit ruhig gewesen, in seiner Gegenwart habe sie immer erbrechen müssen (pag. 452 Z. 216f.).