Die Klinik und auch die Medikamente konnte die Beschuldigte nicht benennen. Den Vater habe E.________ hier in der Schweiz zum ersten Mal gesehen (pag. 451 Z. 179). Er habe sie jeden Abend, wenn sie von der Schule nach Hause gekommen sei, mit einem Kabel oder mit dem Gürtel geschlagen. Wie im Militär habe er ihr befohlen, aufzustehen, sich wieder zu setzen, Wasser zu trinken und das immer wieder von vorne (pag. 451 Z. 195 ff.). Sie selbst habe nie geschrien, weil sie Angst gehabt habe (pag. 452 Z. 199). Er habe ihr die Nase gebrochen. Während ihrem Spitalaufenthalt seien ihre Wangen ganz geschwollen gewesen, das könne auch die Schule bestätigen.