12. Subjektive Beweismittel Es wird grundsätzlich auf die korrekte Wiedergabe aller Aussagen durch die Vorinstanz verwiesen (pag. 1975 ff., S. 14 ff. der erstinstanzlichen Erwägungen). Nur soweit sie für das vorliegende Verfahren noch von Belang sind, werden einzelne Aussagen nochmals wiederholt. 12.1 Aussagen der Beschuldigten Die Beschuldigte warf spontan und ohne Belehrung im Inselspital C.________ vor, ihre Tochter geschlagen zu haben und forderte ihn auf zu sagen, wie er das gemacht habe (pag.