_ bestehe. Sowohl im Gutachten als auch insbesondere im rechtsmedizinischen Obduktionsprotokoll werden die zahlreichen und ausgedehnten Hautein- und –unterblutungen und die Quetschungen des darunterliegenden Fettgewebes am ganzen Körper von E.________ eingehend dokumentiert. Zudem wird die festgestellte, nicht mehr frische, jedoch unverheilte Nasenbeinfraktur erwähnt und mit den Aussagen der Beschuldigten, wonach diese mit einem Wallholz zugefügt worden sei, in Zusammenhang gestellt. Hierbei erklärt das IRM, dass ein solcher Gegenstand erheblich schlimmere Verletzungen in diesem Nasen- Augenbereich verursachen könnte.