im Intensivkurs Deutsch, welcher jeweils vormittags während der regulären Schulzeit stattfindet, eingeschult. Sie wurde drei bis viermal wegen Krankheit durch die Eltern abgemeldet, wobei lediglich das Abwesenheitsdatum vom 12. Februar 2018 ermittelt werden konnte (vgl. pag. 1055 und pag. 537). Bekannt ist zudem, dass die Beschuldigte vom 6. Januar 2018 bis 10. Januar 2018 im Spital AF.________ hospitalisiert wurde. Betreffend den Gesundheitszustand von E.________ wurden diverse Arztpraxen und Spitäler kontaktiert (pag. 1028 ff.).