Am 7. Dezember 2017 wurde die Beschuldigte vom SEM im Beisein eines Übersetzers zur Person befragt (pag. 1131ff.). Dabei gab sie an, sie habe die O.________ Staatsangehörigkeit, habe jedoch in I.________ gelebt und bis im Jahr 2008 die Schule besucht. Sie habe seit der Geburt der Kinder bei ihren Schwiegereltern gewohnt. I.________ habe sie vor einem Jahr verlassen, als Schlepper sie abgeholt hätten und über die Grenze nach Q.________, O.________, gebracht hätten. Vor dort sei sie dann mit dem Flugzeug in die Schweiz eingereist. Auf gesundheitliche Beeinträchtigungen angesprochen, erklärte sie, ihr gehe es nicht gut, sie habe Ausscheidungen und Rückenschmerzen.