Ein solcher wurde ausschliesslich für E.________ erstellt und eingereicht (pag. 1176ff.). In der Folge erklärte C.________, dass er aus finanziellen Gründen nur für seine Partnerin und die jüngste Tochter die Reise von I.________ nach O.________ habe finanzieren können und er das Gesuch zurzeit auf sie beschränke (pag. 1181). Die Beschuldigte und E.________ kamen per Flugzeug am 14. November 2017 in Zürich an, wo sie von C.________ und P.________ abgeholt wurden. In den Akten des Staatssekretariat für Migration (nachfolgend: SEM) findet sich ein Hinweis, dass das häufige Erbrechen von E.________ bereits kurz nach der Einreise ein Thema war.