Deshalb unterzog sie sich dem Essenszwang von C.________, was wiederum zum Erbrechen und zu erneuter Gewalt führte. Die so entstandene Gewaltspirale stellt sich als besonders perfid dar, da E.________ wegen ihrer ohnehin belastenden Einschränkungen im Verdauungsapparat zusätzlich gequält wurde, ohne Möglichkeit und Hoffnung, dagegen etwas tun zu können oder Hilfe zu erhalten. Was E.________ in den drei Monaten angesichts der ihr zugefügten körperlichen und psychischen / seelischen Verletzungen und Schmerzen in der Schweiz durchmachte, ist nach Ansicht des Gerichts schrecklich.