Über weitere Vertrauenspersonen (Geschwister, Grosseltern, Onkel/Tanten, Pate/Patin, etc.) verfügte sie hier nicht. Einem Kind kann nicht zugemutet werden, sich aus so einer Lage selbst zu befreien. Umso mehr als sie sich damit in einen Loyalitätskonflikt zu ihren Eltern begeben hätte. Ebenso war es für sie nicht möglich, eine Besserung durch eigenes Verhalten zu erzielen. Durch die festgestellten Einstülpungen im Darm war ihr eine Nahrungsaufnahme, wie sie durch C.________ gefordert wurde, nicht möglich. Deshalb unterzog sie sich dem Essenszwang von C.________, was wiederum zum Erbrechen und zu erneuter Gewalt führte.